Transsexuelle Identität
Transsexuelle verlangen dem entgegengesetzten Geschlecht zu zugehören. Sie sind überzeugt, trotz der anatomischen Gegebenheiten im falschen Körper zu sein. Hinzu kommt, dass sie ihre sekundären Geschlechtsmerkmale ablehnen. Dabei entsteht Hass und Ekel. Sie haben das dringende Verlangen nach einem Geschlechtswechsel.
Dieses Gefühl besitzen Transsexuelle von ihrer Kindheit an und es verstärkt sich im Erwachsenenalter. Besonders im Erwachsenenalter setzen sie sich Ziele wie Vornamens- und Personenstandsänderung, Hormonbehandlungen und chirurgische Eingriffe.
Transsexuelle beziehen sich nicht auf körperliche Defizite. Auch die Verhaltensweisen vom entgegengesetzten Geschlecht werden bei Transsexuellen in der Kindheit schon aufgezeigt. Sie richten sich stark nach den kulturellen Idealen des bevorzugten Geschlechtes und zeigen geschlechtsspezifische Verhaltensweisen stark auf.
Transsexuelle haben Probleme mit zwischenmenschlichen Beziehungen, weil ihnen die Bindungsfähigkeit fehlt. Meist spielt die Sexualität keine große Rolle, sondern die Identitätsfindung zum Geschlecht. Sie sehen sich nicht als homosexuell, sondern als heterosexuell, weil für sie die Geschlechtsbeziehung von der Seele kommt und nicht wie man anatomisch aufgebaut ist. Von ihrer Psyche sehen sich Transsexuelle nicht krank und würden deshalb auch keine Psychotherapie annehmen. Die Psychotherapie hat das Ziel, das der Transsexuelle sein anatomisches Geschlecht akzeptiert, aber das ist nicht das Ziel von Transsexuelle.
Transsexuelle neigen zu ernsthafter Selbstverstümmelung und Selbstmordversuche.
Medizinisches Vorgehen
Die Grundlage einer medizinischen Behandlung muss durch die Diagnose „Transsexualität“ geschaffen werden.
Seit den 70er Jahre beinhaltet eine somatotherapeutische Behandlung transsexueller PatientInnen verschiedene Behandlungsstufen. Die erste und schwierigste Phase besteht aus dem „Alltagtest“, das bedeutet die Transsexuellen leben für ca. 1-2 Jahre ihre gewünschte Geschlechterrolle in allen Lebensbereichen aus. Um Diskriminierungen zu vermeiden und Behördengänge zu erleichtern, stellen die begleitenden Psychotherapeuten ein Attest aus. Dieser Test bietet den PatientInnen die Erprobung einer neuen Geschlechtsidentität, bevor unwiderrufliche körperliche Veränderungen vorgenommen werden. Hat die transsexuelle Person den „Alltagstest“ bestanden, steht einer Hormonbehandlung mit anschließender geschlechtsangleichender Operation nichts im Weg.
Hormonbehandlung
Die Hormonbehandlung vollzieht sich bei einer gewünschten Geschlechtsumwandlung über mindesten sechs Monate. In den meisten Fällen stellt sich durch die Behandlung eine bedeutende Besserung des allgemeinen Zustandes ein.
Möchte eine Frau eine geschlechtsangleichende Operation zum biologischen Mann vornehmen, verabreichen die Ärzte das Hormon Testosteron. Testosteron bewirkt den Stimmbruch durch Hypertrophie der Stimmbänder sowie das Ruhigstellen der Eierstöcke, dass das Ausbleiben der Menstruationsblutung versursacht. Außerdem wird eine Atrophie der Gebärmutterschleimhaut wie auch der Vagina herbeigeführt. Das Testosteron hat sowohl den Bartwuchs als auch die Zunahme der allgemeinen Körperbehaarung und der Muskelmasse zur Folge. Es erfolgt die Vergrößerung der Klitoris und bei einigen PatientInnen ist eine Brustverkleinerung erkennbar.
Möchte ein Mann eine geschlechtsangleichende Operation zu einer biologischen Frau durchführen lassen, muss er das Hormon Östrogen regelmäßig injizieren. Dies führt einerseits zur Verminderung der Körperbehaarung, andererseits beginnt die Zunahme der Hüftfettpolster wie auch der Brustgröße. Des Weiteren verändert sich die Stimme zu einem zarteren Klang und in wenigen Fällen besteht die Möglichkeit, dass der Penis sich durch die Hormonbehandlung verkleinert. Außerdem vermindern sich die Libido und die Potenz des ursprünglich biologischen Mannes.
Bei einer solch schwerwiegenden Hormonbehandlung kann es auch zu Nebenwirkungen wie Thromboembolie oder Nierenschädigung kommen. Nicht zu vergessen ist, dass nicht nur eine Operation, sondern auch eine Hormonbehandlung zu irreparablen somatische Veränderungen führt.
Geschlechtsangleichende Operation
Um eine geschlechtsumwandelnden Operation vornehmen zu nehmen, sind folgende Voraussetzungen zu gewährleisten:
Begleitung durch Spezialisten für mindestens 12 Monate
eine ständig transponierte Geschlechtsidentität
erfolgreich bestandener „Alltagstest“
medizinisches Gutachten
Hormonvorbehandlung
Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Operation von einem Chirurgen durchgeführt werden.
Wird eine Frau zu einem biologischen Mann um operiert entfernt der Arzt die Brüste, die Gebärmutter, die Eileiter und die Eierstöcke. Außerdem kommt es zu einer Verkleinerung der Brustwarzen sowie der Verschließung der Vagina. Anschließend setzt der Chirurg Silastik-Plastiken ein und er verlängert die Harnröhre in den Klitorispenoid. Einige PatientInnen möchten zusätzlich eine Phalloplastik implantiert bekommen, jedoch ist ein funktionsfähiges Peniskonstrukt bis heute nicht möglich.
Wird ein Mann zu einer biologischen Frau um operiert, amputiert der Chirurg zuerst den Penisschafft wie auch den Schwellkörper. Folgend werden die Neovagina, die Vulva und die Klitoris umgebildet. Überdies setzt der Chirurg die Harnöffnung an weiblicher Stelle. Falls es durch die Hormonbehandlung nicht zum gewünschten Erfolg der Brüste kommt, können Silikonbrüste geformt werden.
Juristisches Vorgehen
Am 10. September 1980 wurde das Transsexuellengesetz verabschiedet und trat am 01. Januar 1981 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Dieses Gesetz beinhaltet als „die kleine Lösung“, die sogenannte Namensänderung, dh dem gewünschten Geschlecht entsprechend eindeutigen Vornamen anzunehmen und als „große Lösung“ die Personenstandsänderung.
Ursprünglich wurde im Transsexuellengesetz eine Altersgrenze von 25 Jahren für die geschlechtsangleichende Operation festgelegt.
Nach einer Verfassungsbeschwerde wurde die Altersgrenze für eine geschlechtsangleichende Operation aufgehoben. Hinzukam, dass am 26. Januar 1993 jegliche Altersgrenzen aufgehoben und somit für die Namensänderung keine Altersgrenze vorgeben ist.
Die kleine Lösung
Voraussetzungen für die Vornamensänderung:
2 Gutachten von unabhängigen Mediziner bzw. Psychologen über die Bestätigung, dass die Transsexualität schon seit mindestens 3 Jahren vorliegt und der Wunsch dem anderen Geschlecht anzugehören sich nicht mehr ändern wird
Besitz einer deutschen Staatsbürgerschaft (Ausnahme für anerkannte Asylberechtigte)
Die große Lösung
Voraussetzungen für eine Personenstandsänderung:
2 Gutachten von unabhängigen Sachverständigen
geschlechtsangleichende Operation
Fortpflanzungsunfähigkeit
bestehende Ehe muss geschieden werden – Antragsteller muss unverheiratet sein